1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage eines jeden Vertrages, den die Firma HC Safety (Auftragnehmer) mit dem Auftraggeber schließt. Der Einbeziehung von gegenteiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber angibt, uns nur zu seinen Bedingungen beauftragen zu wollen. Sämtliche Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
2. Angebote
Alle Angebote des Auftraggebers sind unverbindlich und freibleibend. Angaben über Leistungen, Materialien etc. sind firmen- und branchenübliche Näherungswerte. Durch technische Entwicklungen geänderte Leistungen und sonstige Merkmale müssen daher vorbehalten bleiben. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig vor Leistungsbeginn mitgeteilt.
Ergeben sich nach der Angebotserstellung seitens des Auftraggebers Änderungen hinsichtlich der Abwicklung des Auftrages, obliegt es dem Auftragnehmer dieses geänderte Angebot anzunehmen oder abzulehnen.
3. Auftragserteilung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer hinsichtlich des potentiellen Auftragsortes ausreichende Informationen wie z.B. Anschlagpunkte, Seilstrecken, Zustieg, Zugang u.ä. zur Verfügung zu stellen. Andernfalls behalten wir uns vor, auf Kosten des Auftraggebers eine angemessene Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen.
Vor Auftragsausführung muss eine schriftliche Auftrags-bestätigung bzw. Vertragsunterzeichnung vorliegen. Die Auftragsbestätigung bzw. der Vertrag kann uns per Post, Telefax oder Email als eingescanntes PDF-Dokument erreichen. Die wesentlichen Vertragsbestandteile (Vertragspartei, Vertragsgegenstand, Vergütung) müssen sich aus der Auftragsbestätigung ergeben.
4. Leistungserbringung
Die vereinbarten Leistungszeiten können von dem Auftragnehmer nur eingehalten werden, wenn der Betriebsablauf und der Transportablauf ungestört erfolgen. Im Falle höherer Gewalt und vergleichbarer Ereignisse sind die Leistungszeiten unverbindlich. Deren Nichteinhaltung hat keine Schadensersatzansprüche zur Folge.
Verzögerungen, die durch verspätete Anlieferung zu verarbeitender Materialien (Werbeträger, Befestigungsmaterial, Korrosionsschutzmittel etc.) entstehen, sind dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers zuzurechnen. Verzögerungszeiten rechnen wir mit 53,20 EUR pro Stunde gesondert ab.
Sämtliche Vorbesichtigungen, Beratungen, Lösungs-vorschläge, Projektierung und administrative Vorleistungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des jeweiligen Vorhabens erbracht werden müssen, sind Gegenstand eines gesonderten Vertrages und werden von uns separat abgerechnet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Leistungs-erbringung erforderlichen Bauanträge zustellen und Gutachten und Genehmigungen (z.B. Absperrungen) spätestens zum vereinbarten Ausführungsbeginn beizubringen.
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer, vor Beginn der Arbeiten Kopien der notwendigen Unterlagen zu übermitteln. Verzögerungen, die sich aus nicht vorhandenen oder unkorrekt gestellten Anträgen ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ergeben sich durch verspätet eingereichte Anträge Änderungen der Abwicklung des Auftrages, trägt der Auftraggeber die daraus entstehenden Kosten.
5. Verwendete Materialen
Der Auftragnehmer arbeitet am Seil grundsätzlich nicht mit scharfen, rotierenden oder sägenden Werkzeugen, ferner nicht mit Säuren, Laugen oder Flüssigkeiten, die ätzende, betäubende oder bewusstseinsverändernde Dämpfe ausgasen, nicht mit Verdünnungen und umweltschädlichen Chemikalien.
Ausnahmen hierzu bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Gegebenenfalls hat der Auftraggeber, Proben der zu verwendenden Stoffe inkl. Auszug aus dem Material-Stammdatenblatt zur Verfügung zu stellen, um eine Überprüfung der Auswirkungen auf das Sicherheitsmaterial zu ermöglichen.
Die Verwendung von Befestigungsmitteln des Auftraggebers im Rahmen von Montagearbeiten (z.B. bei der Anbringung von Werbemitteln) bedarf einer diesbezüglichen Absprache. Sollte der Auftragnehmer die Befestigungsmittel als ungeeignet bewerten oder sollten die Befestigungsmittel nicht zugelassen sein, behält sich der Auftragnehmer vor, die Auftragsdurchführung zu verweigern. Ansprüche des Auftraggebers entstehen dadurch nicht.
6. Sicherheitsvorkehrungen
Der Auftragnehmer beachtet stets die gültigen Richtlinien des FISAT e.V., die jeweiligen BG-Vorschriften und die gesetzlichen Bestimmungen. Hinsichtlich der vom Auftragnehmer angewandten Sicherungstechniken und Arbeitstechniken im Rahmen von seilunterstützenden Maßnahmen hat der Auftraggeber kein Weisungsrecht.
Die seilunterstützenden Arbeiten werden grundsätzlich in Zweier-Teams durchgeführt. Die Rettung der Seilarbeiter muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Rettungsmittel werden vom Auftragnehmer gestellt.
Der Auftragnehmer benennt einen Aufsichtführenden. Dieser ist auch gegenüber Dritten weisungsbefugt, sofern es sich um sicherheitsrelevante Maßnahmen handelt. Sind mehr als 4 Höhenarbeiter erforderlich, sollen zwei Aufsichtführende anwesend sein. Sind mehr als 6 Höhenarbeiter tätig, soll zudem ein Höhenretter gestellt werden.
7. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Sämtliche Preise beinhalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, gelten die handelsüblichen Preise zum Tag der Leistungserbringung.
Die Rechnungslegung erfolgt nach Leistungserfüllung. Sollte es sich um Aufträge handeln, die mehr als 5 Werktage andauern, ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlags-rechnungen zu stellen.
Bei Erstkunden behält sich der Auftragnehmer vor, bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung in Höhe von 20 % des Auftragswertes zu fordern. Diese Vorauszahlung hat der Auftraggeber in Form einer Überweisung zu erbringen.
Sämtliche Rechnungen sind vom Auftraggeber innerhalb von 30 Werktagen nach Rechnungszugang zu zahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Zinsen iHv 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank erhoben, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist.
Zahlungen können in bar oder durch Überweisung auf unser Firmenkonto erfolgen. Die Gewährung von Skontoabzügen bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Eine Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erfolgen.
Die Vereinbarung von Vorauskasse ist zulässig. Ratenzahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Sollte der Auftraggeber gewerblich handeln, führt der Auftragnehmer unsere Aufträge Dritten gegenüber im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers durch, es sei denn es wurde Abweichendes schriftlich vereinbart.
8. Unterkunft und Fahrtkosten
a) Aufträge mit > 20 km Entfernung
Bei Aufträgen, die länger als 1 Tag dauern und deren Entfernung zu unserem Firmensitz mehr als 20 km beträgt, hat uns der Auftraggeber eine geeignete Unterkunft mittlerer Art und Güte im Rahmen einer Einzelzimmerbelegung zur Verfügung zu stellen, andernfalls sind die Kosten einer gleichwertigen Unterkunft vom Auftraggeber zu erstatten.
Der Auftraggeber hat ferner die Kosten der An- und Abreise, die bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs entstehen, zu tragen. Die Fahrtkosten betragen 0,30 EUR pro Kilometer- ausschlaggebend ist der Firmensitz des Auftragnehmers. Eine etwaige Fahrtkostenpauschale bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung.
Zudem werden für die Fahrtzeit Kosten in Höhe von 20.00 EUR pro Stunde geltend gemacht.
b) Aufträge < 20 km Entfernung
Bei Aufträgen, die weniger als bzw. genau 20 km entfernt sind, hat der Auftraggeber anstelle der Fahrtkosten und der Abgeltung für die Fahrtzeit eine einmalige Pauschale von 28 EUR zu zahlen.
9. Zuschläge
Im Falle der Vereinbarung einer Vergütung nach Stundensatz sind folgende Zuschläge zum vereinbarten Stundensatz vereinbart:
25 % bei besonderer Enge
20 % bei Reinigungsarbeiten
_______________________
Sollte ein Festpreis vereinbart sein und sich die Notwendigkeit von Überstunden ergeben, so werden hierfür 53,20 EUR pro Stunde berechnet.
10. Beschädigung der Ausrüstung
Für den Fall, dass die Ausrüstung des Auftragnehmers durch äußere Einflüsse am Objekt des Vertragsschlusses beschädigt wird, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Schaden nach Rechnungslegung zu ersetzen.
11. Rücktritt vom Vertrag
Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im diesem Fall hat der Auftraggeber folgende Stornogebühren zu leisten:
Rücktritt bis 20 Werktage vor Vertragsbeginn 25 % der vereinbarten Vergütung
Rücktritt bis 10 Werktage vor Vertragsbeginn 35 % der vereinbarten Vergütung
Rücktritt bis 4 Werktage vor Vertragsbeginn 50 % der vereinbarten Vergütung
Rücktritt bis 1 Werktag vor Vertragsbeginn 90 % der vereinbarten Vergütung
Entscheidend für die Fristberechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Kosten der Materialien, die zum Zwecke der Auftragserledigung beschafft wurden, sind in voller Höhe zu ersetzen. Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen, dem Auftragnehmer nachzuweisen, dass ein geringer Schaden entstanden ist. Im Falle einer Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
12. Vertragsstrafen
Die Vereinbarung von Vertragsstrafen ist ausgeschlossen.
13. Gewährleistungsbestimmungen
Etwaige Leistungsmängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu rügen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Mängel, die durch höhere Gewalt entstanden sind. Mängel an Teilleistungen berechtigen nicht zur Annullierung des ganzen Auftrages oder anderer bereits erteilter und bestätigter Aufträge. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
14. Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines unserer Erfüllungsgehilfen gilt.
Für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
15. Datenerfassung und Bildrechte
Zum Zwecke der Auftragsverarbeitung und der Übersendung etwaiger Informationen werden die Daten des Auftraggebers gespeichert und verarbeitet. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
Zum Zwecke von Referenz- und Werbemaßnahmen ist der Auftragnehmer berechtigt, Bild- und Tonaufnahmen des Objekts und dessen Auftragsdurchführung zu machen. Die Schaffung von Bild- und Tonaufnahmen unserer Arbeiten und deren Verbreitung ohne unsere Zustimmung ist untersagt. Verbotswidrige Bild- und Tonaufnahmen sind gegen Erstattung der Materialkosten an uns herauszugeben. Die Nutzungsrechte an Bild- und Tonaufnahmen, deren Erhebung der Auftragnehmer zugestimmt hat, geht auf ihn über. Dem Auftraggeber ist in diesem Fall lediglich die private bzw. firmeninterne Verwendung gestattet.
16. Schlussbestimmungen
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Eisenhüttenstadt, sofern der Auftraggeber ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Firmensitz des Auftragnehmers:
HC Safety
J. Haake
Fabrikstraße 33A, 66969 Lemberg
©HC Safety. Alle Rechte vorbehalten.
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